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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Werner Wonisch · ai-chat.at · Stand: März 2026 · Version 2.0

Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (B2B). Für Verbrauchergeschäfte gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Werner Wonisch (im Folgenden „Auftragnehmer"), Csokorgasse 27/11, 1110 Wien, und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber"), sofern es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des § 1 UGB handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden – auch bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das Schweigen des Auftragnehmers gilt nicht als Zustimmung.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail zu aktualisieren. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen im Sinne des freien Gewerbes gemäß § 5 Abs. 2 GewO, insbesondere: Einrichtung, Konfiguration, technische Analyse und Inbetriebnahme von KI-gestützten Telefonassistenz-Systemen (KI-Caller) auf Basis von Drittanbieter-KI-Plattformen sowie technische Einschulung in die Bedienung dieser Systeme.

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen ausschließlich technische Tätigkeiten. Sie stellen keine Unternehmensberatung, keine Rechtsberatung, keine steuerliche Beratung und keine betriebswirtschaftliche Beratung im Sinne der jeweiligen reglementierten Gewerbe (§ 94 GewO) dar. Alle Empfehlungen des Auftragnehmers beziehen sich ausschließlich auf technische Aspekte der Systemkonfiguration.

Die im jeweiligen Auftrag einzusetzende KI-Plattform wird vom Auftragnehmer im Angebot vorgeschlagen und vom Auftraggeber verbindlich ausgewählt und freigegeben. Der Auftraggeber schließt die Lizenzverträge mit dem jeweiligen Plattformanbieter eigenständig ab oder beauftragt den Auftragnehmer damit ausdrücklich. Die Verantwortung für die gewählte Plattform, deren Eignung für den Verwendungszweck sowie die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen liegt beim Auftraggeber.

Der Auftragnehmer ist Konfigurations- und Einrichtungsdienstleister. Er entwickelt keine eigene KI-Software und ist nicht Betreiber der zugrundeliegenden KI-Infrastruktur. Sämtliche KI-Funktionen, Sprachmodelle und Verarbeitungskapazitäten werden von Drittanbietern bereitgestellt, deren Nutzungsbedingungen ausschließlich für den Auftraggeber gelten.

Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Einrichtung und Konfiguration nach dem Stand der Technik sowie vereinbarungsgemäße technische Einschulung. Er schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine garantierte Anrufannahmequote, keine bestimmte Anzahl gewonnener Aufträge oder Kunden und keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Systems.

§ 3 Vertragsschluss & Angebote

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs werden gesondert beauftragt und berechnet.

§ 4 Preise, Zahlung & Fälligkeit

Alle genannten Preise sind Nettopreise in Euro (EUR) und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 % gemäß österreichischem UStG), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Einmalige Einrichtungsgebühren sind vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Monatliche Servicegebühren sind jeweils zum Monatsersten im Voraus fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung ausstehender Beträge zu suspendieren.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) verrechnet sowie eine Mahnpauschale von € 40,– je Mahnung. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden sind.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise für laufende Serviceleistungen einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber 30 Tage vor Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Materialien und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen. Insbesondere umfasst dies:

  • Häufige Kundenanfragen und Gesprächsszenarien
  • Leistungs- und Preisübersichten
  • Zugangsdaten zu bestehenden Telefon- und Buchungssystemen
  • Zeitnahe Freigaben und Rückmeldungen zu Entwürfen

Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unzureichender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand nach dem vereinbarten Stundensatz gesondert zu verrechnen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen und bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen.

§ 5a Nutzungsbedingungen der Drittanbieter & Zweckbindung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den eingerichteten KI-Telefonassistenten ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen (Terms of Service) der eingesetzten Drittanbieterplattformen zu betreiben. Der Auftraggeber hat sich vor Inbetriebnahme eigenständig über die zulässigen Verwendungszwecke der gewählten Plattform zu informieren und deren Einhaltung dauerhaft sicherzustellen.

Untersagt ist insbesondere jede Nutzung, die gegen die Nutzungsbedingungen des Plattformanbieters verstößt, darunter – soweit von den jeweiligen Bedingungen erfasst –:

  • Verwendung zur Verbreitung von Spam, unerbetenen Werbeanrufen oder Massenanrufen ohne rechtliche Grundlage
  • Einsatz für irreführende, täuschende oder betrügerische Kommunikation gegenüber Anrufern
  • Betrieb in Branchen oder für Zwecke, die von der gewählten Plattform ausdrücklich ausgeschlossen sind (z.B. bestimmte regulierte Bereiche wie Finanzberatung, Medizin oder Glücksspiel, soweit die Plattform dies untersagt)
  • Verwendung zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ohne die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen
  • jegliche sonstige rechtswidrige oder zweckfremde Verwendung des Systems

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seines konkreten Anwendungsfalls. Wird der Plattformzugang aufgrund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die Nutzungsbedingungen des Drittanbieters gesperrt oder gekündigt, trägt der Auftraggeber sämtliche daraus entstehenden Kosten und Schäden. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgt in diesem Fall nicht.

Erhält der Auftragnehmer Kenntnis von einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Verpflichtungen oder gegen die Nutzungsbedingungen eines Drittanbieters, ist er berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer vollständig von sämtlichen Ansprüchen, Vertragsstrafen, Schadenersatz- forderungen und Kosten frei, die dem Auftragnehmer durch einen Verstoß des Auftraggebers gegen die Nutzungsbedingungen von Drittanbietern entstehen. Diese Freistellung umfasst auch etwaige Kosten der Rechtsverteidigung sowie den Verlust von Zugängen oder Lizenzen des Auftragnehmers beim Drittanbieter.

§ 6 Laufzeit, Kündigung & Vertragsbeendigung

Laufende Serviceverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten monatlich zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Die Kündigung hat schriftlich (per E-Mail an office[at]ai-chat.at) zu erfolgen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wesentlichem Verstoß gegen diese AGB, Missbrauch des Systems oder Insolvenz des Auftraggebers.

Mit Vertragsbeendigung erlischt das Nutzungsrecht des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer erstellten Konfigurationen, sofern ausstehende Zahlungen nicht vollständig beglichen wurden. Für die Daten des Auftraggebers in den jeweiligen Drittanbieterplattformen gelten deren jeweilige Datenlöschungsfristen.

§ 7 Funktionstest, Abnahme & Gewährleistungsausschluss

Die Gewährleistung gemäß §§ 922 ff ABGB ist zwischen den Vertragsparteien – soweit gesetzlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr zulässig – vollständig ausgeschlossen. An die Stelle der gesetzlichen Gewährleistung tritt das nachfolgende Abnahmeverfahren.

Nach Fertigstellung der vereinbarten Konfigurationsleistung führt der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber einen Funktionstest durch. Dieser umfasst die Überprüfung der vertraglich vereinbarten Kernfunktionen des KI-Telefonassistenten anhand vorher festgelegter Testkriterien. Über das Ergebnis wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien unterzeichnet werden soll.

Die Leistung gilt als vollständig und vertragsgemäß erbracht – mit sämtlichen daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen – sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt:

  • der Auftraggeber das Abnahmeprotokoll unterzeichnet, oder
  • der Auftraggeber das System nach erfolgreich abgeschlossenem Funktionstest tatsächlich in Betrieb nimmt oder produktiv verwendet, oder
  • der Auftraggeber das Abnahmeprotokoll nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Zustellung schriftlich und unter Angabe konkreter, nachvollziehbarer Mängel ablehnt (Abnahmefiktion).

Eine Verweigerung der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ohne gleichzeitige schriftliche Nennung konkret bezeichneter, vertragswidriger Mängel gilt als unbegründet und löst die Abnahmefiktion gemäß vorstehendem Absatz aus. Pauschal gehaltene Einwände oder allgemeine Unzufriedenheit ohne Bezug auf vereinbarte Leistungsmerkmale berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Alle zum Zeitpunkt der Abnahme noch offenen Forderungen des Auftragnehmers sind unabhängig vom Unterzeichnungsstatus des Abnahmeprotokolls innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Ein fehlendes oder verweigertes Abnahmeprotokoll berechtigt den Auftraggeber nicht zum Einbehalt oder zur Aufrechnung fälliger Zahlungen.

§ 8 Haftung & Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber Unternehmern ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen unmittelbar verursacht wurden.

Vollständig ausgeschlossen ist jede Haftung für:

  • leichte Fahrlässigkeit jeglicher Art
  • mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Folgeschäden
  • entgangenen Gewinn und entgangene Aufträge
  • Datenverlust sowie Kosten der Datenwiederherstellung
  • Produktions- und Betriebsunterbrechungen
  • Fehler, Ausfälle oder Änderungen der jeweils eingesetzten KI-Plattform oder der zugrundeliegenden Sprachmodelle (inkl. KI-Halluzinationen, fehlerhafte Antworten oder unerwartetes Gesprächsverhalten der KI)
  • Unterbrechungen oder Ausfälle der Telekommunikationsinfrastruktur, Cloud-Dienste oder Internetverbindungen
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Fehlbedienung oder eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers nach der Übergabe
  • ausbleibende Geschäftserfolge, nicht erzielte Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen des Auftraggebers
  • Verstöße des Auftraggebers gegen anwendbares Recht (insbesondere DSGVO, TKG, UWG)

Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach in jedem Fall auf den Nettobetrag des gegenständlichen Auftrags begrenzt, aus dem der geltend gemachte Schaden unmittelbar entstanden ist. Maßgeblich ist das im jeweiligen Angebot oder Auftragsschreiben ausgewiesene Nettohonorar. Bei laufenden Serviceverträgen gilt als Höchstbetrag das Nettoentgelt eines einzelnen Kalendermonats.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Personenschäden sowie nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 9 Datenschutz, DSGVO & Freistellung

Der Auftraggeber ist im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) alleiniger Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des betriebenen KI-Telefonassistenten. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für:

  • die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (z.B. Einwilligung der Anrufer, gesetzliche Erlaubnistatbestände)
  • die Bereitstellung datenschutzrechtlicher Informationen gegenüber Anrufern (z.B. Hinweis auf KI-Gesprächsführung und Gesprächsaufzeichnung)
  • die Einhaltung aller telekommunikationsrechtlichen Anforderungen (insbesondere § 93 TKG betreffend Gesprächsaufzeichnungen)
  • die DSGVO-konforme Konfiguration der Drittanbietersysteme für den konkreten Anwendungsfall

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer vollständig von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern, Strafen, Kosten und Schadensersatzforderungen frei, die Behörden oder Dritte aufgrund von Datenschutzverstößen im Betrieb des KI-Telefonassistenten gegen den Auftragnehmer geltend machen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich technische Konfigurationsleistungen und gibt keine rechtliche Beratung hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des konkreten Einsatzes. Der Auftraggeber wird empfohlen, die Rechtmäßigkeit seines KI-Caller-Einsatzes durch einen qualifizierten Rechtsberater prüfen zu lassen.

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV gemäß Art. 28 DSGVO) abgeschlossen, der Vorrang vor diesen AGB hat.

§ 10 Höhere Gewalt & Plattformänderungen

Der Auftragnehmer ist von seinen Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert oder wesentlich erschwert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegsereignisse, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle oder wesentliche Änderungen von Drittanbieterplattformen (KI-Infrastrukturanbieter, Sprachmodell-Anbieter oder vergleichbare Dienste).

Stellt ein Drittanbieter seinen Dienst ein, ändert seine Preise wesentlich oder schränkt seine Funktionen grundlegend ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit angemessener Frist (mindestens 30 Tage) anzupassen oder zu kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

§ 11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten und technische Konzepte – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dessen Beendigung fort.

§ 12 Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Konfigurationen, Skripte und Gesprächsleitfäden bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung der erstellten Konfigurationen für Dritte – insbesondere im Rahmen von Weiterverkauf oder Lizenzierung – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.

§ 13 Referenzrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in anonymisierter oder namentlicher Form als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit per E-Mail an office[at]ai-chat.at möglich und wirkt ab dem Eingang des Widerspruchs.

§ 14 Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer – unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aus Vertrag, Schadenersatz (vertraglich wie außervertraglich), Bereicherungsrecht (§§ 1431 ff ABGB), Irrtum (§§ 871 ff ABGB) sowie aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten – verjähren abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen des ABGB innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber vom schadenbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder erlangen hätte können, spätestens jedoch drei (3) Jahre nach Entstehen des Anspruchs.

Die verkürzte Verjährungsfrist gilt ausdrücklich auch für Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit. Da das Verbot der Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG ausschließlich auf Verbraucherverträge anwendbar ist, steht der Vertragsfreiheit (§ 879 ABGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr nichts entgegen.

Von der verkürzten Verjährung ausgenommen sind ausschließlich:

  • Ansprüche aus vorsätzlichem Handeln des Auftragnehmers (§ 879 ABGB – gesetzlich nicht abdingbar)
  • Ansprüche aus arglistiger Täuschung (§ 870 ABGB)
  • Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden)
  • Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, für die die nationalen Verjährungsregeln in Verbindung mit der DSGVO maßgeblich sind

§ 15 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Innere Stadt (sachlich zuständiges Gericht: Handelsgericht Wien).

Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Bei Verbrauchergeschäften bleiben die zwingenden Gerichtsstandsregeln des KSchG unberührt.

§ 16 Salvatorische Klausel & Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand: März 2026 · Version 2.0 · Werner Wonisch · ai-chat.at · Csokorgasse 27/11, 1110 Wien · office[at]ai-chat.at